Wenn der Ratsuchende innerlich nicht bereit ist, sein Anliegen für sich zu formulieren, wenn der Ratsuchende den für eine Aufstellung erforderlichen Ernst vermissen lässt, der Ratsuchende die Aufstellung als Vorwand nutzt, auch weiterhin unverändert so zu agieren wie bisher, der Ratsuchende die Aufstellung zum Zweck der Manipulation nutzen will, der Ratsuchende schwere Schuld auf ich geladen hat (z.B. Inzest) (Frot, 2013, S. 46)
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